Brandschutzordnungen dienen dem vorbeugenden Brandschutz ebenso wie dem richtigen Verhalten im Brandfall. Sie helfen, Brandrisiken zu minimieren, Panik zu vermeiden und schnelle Rettungsmaßnahmen einzuleiten.
In Deutschland ist die Erstellung einer Brandschutzordnung für den Brandfall nicht für jede Gebäudeart zwingend vorgeschrieben. Für bestimmte Gewerbeflächen und Gebäude besteht jedoch eine gesetzliche Verpflichtung aus der Baugenehmigung, diese erfordert dann eine Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
CWS (ehemals Jungels Feuerschutz & Sicherheit) berät Sie kompetent hinsichtlich der erforderlichen Verordnungsbestandteile und unterstützt Sie fachmännisch bei der Erstellung Ihrer Brandschutzordnung. Hierbei finden neben der Anwendung verschiedener DIN-Vorschriften selbstverständlich auch gebäudespezifische und nutzungsspezifische Aspekte ihre Berücksichtigung.
Profitieren Sie von der Expertise unserer zertifizierten Fachspezialisten. Wir übernehmen für Sie die Koordination mit der Bauaufsichtsbehörde, ebenso wie die Abstimmung mit der örtlichen Brandschutzdienststelle.
Erstellung Brandschutzordnung (BSO) Frankfurt: Jungels Feuerschutz & Sicherheit GmbH in Eppstein, mit Zweitbüro in Frankfurt erstellt Brandschutzordnungen (BSO) Teil A, Teil B und Teil C für Kunden in Offenbach, Wiesbaden, Hofheim, Kelkheim, Eschborn, Darmstadt sowie der Umgebung des Main-Taunus-Kreis und dem Rhein-Main-Gebiet.